Legal Alert: Rentenreform und Beitragserhöhung ab August 2025 (Gesetz Nr. 21.735)
Veröffentlichungsdatum: August 2025
Autor: Cristián Vásquez – Alvarez Abogados
Mit dem Gesetz Nr. 21.735 wird in Chile eine umfassende Rentenreform eingeführt, die ab August 2025 einen neuen Arbeitgeberbeitrag von insgesamt 8,5 % vorsieht, der schrittweise über neun Jahre umgesetzt wird.
Stufenweise Beitragserhöhung des Arbeitgebers
Gemäß den Übergangsbestimmungen des Gesetzes erfolgt der Anstieg der Arbeitgeberbeiträge bis 2033 wie folgt:
- 01.08.2025 – 1,0 %
- 01.08.2026 – 3,5 %
- 01.08.2027 – 4,25 %
- 01.08.2028 – 5,0 %
- 01.08.2029 – 5,7 %
- 01.08.2030 – 6,4 %
- 01.08.2031 – 7,1 %
- 01.08.2032 – 7,8 %
- 01.08.2033 – 8,5 %
Aufteilung des neuen Beitrags
Die 8,5 % setzen sich wie folgt zusammen:
- 4,5 % auf das individuelle Rentenkonto (AFP).
- 4 % an den Autonomen Pensionsschutzfonds (FAPP) zur Finanzierung des neuen Sozialversicherungssystems.
Innerhalb des FAPP:
- 1 % für den Ausgleich der höheren Lebenserwartung von Frauen.
- 1,5 % für die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung (SIS), verwaltet vom Staat.
- 1,5 % als Bonus für geschützte Rendite, zur Finanzierung des Beitragsjahre-Vorteils.
Neue Leistungen der Sozialversicherung
Ab Januar 2026 werden folgende Leistungen gewährt:
- Leistung für Beitragsjahre: 0,1 UF pro Beitragsjahr (max. 25 Jahre).
- Ausgleich für Frauen wegen höherer Lebenserwartung: Mindestbetrag 0,25 UF.
Weitere Maßnahmen
- Erweiterung der Arbeitslosenversicherungsdeckung ab Mai 2025.
- Erhöhung der universellen Grundrente (PGU) auf 250.000 CLP ab September 2025.
- Erste AFP-Ausschreibung im August 2027, anschließend alle zwei Jahre.
Empfehlung:
Arbeitgeber sollten ihre Lohn- und Sozialversicherungssysteme rechtzeitig anpassen, um die neuen Beitragssätze ab August 2025 korrekt zu berücksichtigen.
Für rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung der Rentenreform wenden Sie sich bitte an Alvarez Abogados.

