Legal Alert: Rentenreform und Beitragserhöhung ab August 2025 (Gesetz Nr. 21.735)

Veröffentlichungsdatum: August 2025

Autor: Cristián Vásquez – Alvarez Abogados

Mit dem Gesetz Nr. 21.735 wird in Chile eine umfassende Rentenreform eingeführt, die ab August 2025 einen neuen Arbeitgeberbeitrag von insgesamt 8,5 % vorsieht, der schrittweise über neun Jahre umgesetzt wird.

Stufenweise Beitragserhöhung des Arbeitgebers

Gemäß den Übergangsbestimmungen des Gesetzes erfolgt der Anstieg der Arbeitgeberbeiträge bis 2033 wie folgt:

  • 01.08.2025 – 1,0 %
  • 01.08.2026 – 3,5 %
  • 01.08.2027 – 4,25 %
  • 01.08.2028 – 5,0 %
  • 01.08.2029 – 5,7 %
  • 01.08.2030 – 6,4 %
  • 01.08.2031 – 7,1 %
  • 01.08.2032 – 7,8 %
  • 01.08.2033 – 8,5 %

Aufteilung des neuen Beitrags

Die 8,5 % setzen sich wie folgt zusammen:

  • 4,5 % auf das individuelle Rentenkonto (AFP).
  • 4 % an den Autonomen Pensionsschutzfonds (FAPP) zur Finanzierung des neuen Sozialversicherungssystems.

Innerhalb des FAPP:

  • 1 % für den Ausgleich der höheren Lebenserwartung von Frauen.
  • 1,5 % für die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung (SIS), verwaltet vom Staat.
  • 1,5 % als Bonus für geschützte Rendite, zur Finanzierung des Beitragsjahre-Vorteils.

Neue Leistungen der Sozialversicherung

Ab Januar 2026 werden folgende Leistungen gewährt:

  1. Leistung für Beitragsjahre: 0,1 UF pro Beitragsjahr (max. 25 Jahre).
  2. Ausgleich für Frauen wegen höherer Lebenserwartung: Mindestbetrag 0,25 UF.

Weitere Maßnahmen

  • Erweiterung der Arbeitslosenversicherungsdeckung ab Mai 2025.
  • Erhöhung der universellen Grundrente (PGU) auf 250.000 CLP ab September 2025.
  • Erste AFP-Ausschreibung im August 2027, anschließend alle zwei Jahre.

Empfehlung:
Arbeitgeber sollten ihre Lohn- und Sozialversicherungssysteme rechtzeitig anpassen, um die neuen Beitragssätze ab August 2025 korrekt zu berücksichtigen.

Für rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung der Rentenreform wenden Sie sich bitte an Alvarez Abogados.