Legal Alert: Neues Gesetz zur Arbeitsinklusion (Gesetz Nr. 21.690)
Veröffentlichungsdatum: 24. August 2024
Autor: Cristián Vásquez – Alvarez Abogados
Am 24. August 2024 wurde das Gesetz Nr. 21.690 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses neue Gesetz zur Arbeitsinklusion soll die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und Bezieher einer Invalidenrente erweitern und stärken.
- Erhöhung der Beschäftigungsquote
Die Quote steigt von 1 % auf 2 %, tritt jedoch erst in Kraft, wenn Unternehmen und öffentliche Einrichtungen 80 % Erfüllung der aktuellen 1 %-Quote erreichen.
Das Sozialministerium erstellt hierzu einen jährlichen Bericht über den Stand der Erfüllung.
Die Verpflichtung gilt für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten. Die Arbeitsinspektion wird ein öffentliches Register führen und ihre Kontrollkapazitäten ausbauen.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs
Die Verpflichtung umfasst nun auch Bezieher von Invalidenrenten, unabhängig vom Sozialversicherungssystem.
- Alternative Erfüllung über Auftragnehmer
Menschen mit Behinderungen oder Invalidenrentner, die über Subunternehmen beschäftigt sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie tatsächlich Leistungen für das Hauptunternehmen erbringen.
Unternehmen, die selbst der Quote unterliegen, können nur dann auf die Erfüllung eines anderen Unternehmens angerechnet werden, wenn ihre eigenen Beschäftigtenzahlen überschritten werden.
- Reform des Spendenmechanismus
Unternehmen, die die Quote aus triftigen Gründen nicht erfüllen können, dürfen den Gegenwert von 24 Mindestlöhnen pro nicht eingestellter Person spenden.
Das neue Gesetz will die Spenden dezentralisieren und diversifizieren:
- Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der begünstigten Organisationen;
- Maximal 50 % der Gesamtsumme an eine einzelne Organisation;
- Mindestens eine Spende muss an eine Organisation außerhalb der Metropolregion Santiago erfolgen.
Das Arbeitsministerium wird eine Verordnung über das elektronische Meldeverfahren und die Anforderungen an Empfängerorganisationen erlassen.
- Inklusives Arbeitsumfeld-Protokoll
Unternehmen müssen ein Protokoll für inklusive Arbeitsumgebungen gemäß den Grundsätzen des Gesetzes Nr. 20.422 implementieren.
- Aufsicht und Sanktionen
Bußgelder werden künftig monatlich und pro nicht eingestellter Person verhängt, anstelle einer einzigen Strafe, was ihre Abschreckungswirkung deutlich erhöht.
- Inkrafttreten
- Die Erhöhung auf 2 % tritt im Januar nach dem Bericht des Sozialministeriums in Kraft, der die 80 %-Erfüllung bestätigt.
- Das neue Sanktionssystem gilt ab Januar 2025.
Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 21.690 wenden Sie sich bitte an unser Arbeitsrechtsteam.
Alvarez Abogados.

