Legal Alert: “Karin-Gesetz” und neue Meldepflicht (Gesetz Nr. 21.643)
Veröffentlichungsdatum: 15. Januar 2024
Autor: Cristián Vásquez – Alvarez Abogados
Am 15. Januar 2024 wurde das Gesetz Nr. 21.643, bekannt als „Karin-Gesetz“, im Amtsblatt veröffentlicht. Es enthält umfassende Reformen zu sexueller Belästigung, Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz und verschärft die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf Prävention, Untersuchung und Meldung von Vorfällen.
Wichtigste Änderungen
- Sexuelle Belästigung
- Einführung der Geschlechterperspektive als Leitprinzip in Arbeitsbeziehungen und internen Verfahren.
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Die bisherige Voraussetzung wiederholten Verhaltens entfällt; bereits ein schwerwiegender Vorfall kann Mobbing darstellen.
- Gewalt am Arbeitsplatz
- Einführung einer gesetzlichen Definition von Arbeitsgewalt, auch durch Dritte außerhalb des Unternehmens.
Pflichten des Arbeitgebers
- Erstellung eines einheitlichen internen Protokolls für sexuelle Belästigung, Mobbing und Gewalt.
- Halbjährliche Information aller Mitarbeiter über Beschwerdekanäle.
- Verpflichtung zu Schulungen und sofortigen Schutzmaßnahmen bei Eingang einer Beschwerde.
- Mündliche Beschwerden sind gültig und müssen untersucht werden.
- Sofortige Schutzmaßnahmen nach Eingang der Meldung sind verpflichtend.
Neue Meldepflicht gegenüber den Unfallversicherungsträgern
Seit dem 15. April 2025 müssen Arbeitgeber alle eingehenden Beschwerden – direkt oder über die Arbeitsinspektion – an ihren Unfallversicherungsträger (ACHS, Mutual, ISL oder IST) melden.
- Die Meldung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen.
- Die Eintragung erfolgt über die elektronische Plattform des jeweiligen Trägers, unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Inkrafttreten
Das Karin-Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2024, die Meldepflicht seit dem 15. April 2025.
Empfehlung:
Unternehmen sollten ihre internen Richtlinien und Verfahren überarbeiten und Führungskräfte sowie Personalabteilungen schulen, um die neuen Anforderungen des Karin-Gesetzes zu erfüllen.
Für Unterstützung bei der Umsetzung wenden Sie sich bitte an Alvarez Abogados.

